Den Gemeinden steht das Recht zu, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten. Das Selbstverwaltungsrecht bedeutet vor allem, dass die Gemeinden im Rahmen des eigenen Wirkungskreises ihre Aufgaben unabhängig und eigenverantwortlich erfüllen. Daneben hat der Staat den Gemeinden weitere Aufgaben zur Erledigung übertragen (übertragener Wirkungskreis).

Zur Wahrnehmung dieser vielfältigen Aufgaben können sich Gemeinden zu Verwaltungsgemeinschaften zusammenschließen. Die Gemeinde Rammingen gehört seit dem 01.05.1978 der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim an, die aus dem Markt Türkheim und den Gemeinden Amberg, Rammingen und Wiedergeltingen gebildet wurde.

Die Verwaltungsgemeinschaft Türkheim nimmt viele Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises ihrer Mitgliedsgemeinden eigenverantwortlich wahr. Dazu zählen das Standesamtswesen, das Melde- und Passwesen, die Durchführung von Wahlen, statistische Erhebungen oder gewerbe- und sozialrechtliche Angelegenheiten.

Im eigenen Wirkungskreis der Gemeinden führt die Verwaltungsgemeinschaft Türkheim die Aufgaben der jeweiligen Mitgliedsgemeinde nach deren Weisung aus. Der Verwaltungsgemeinschaft Türkheim obliegen die verwaltungsmäßige Vorbereitung und der verwaltungsmäßige Vollzug der Beschlüsse der Mitgliedsgemeinden sowie die Besorgung der laufenden Verwaltungsangelegenheiten, die für die Mitgliedsgemeinden keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen.

Daneben können die Mitgliedsgemeinden durch Zweckvereinbarung einzelne Aufgaben und Befugnisse des eigenen Wirkungskreises auf die Verwaltungsgemeinschaft übertragen. Die Gemeinde Rammingen hat die Verwaltungsgemeinschaft Türkheim z.B. mit der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ beauftragt.