Ab 01.09.2017 bietet der Kindergarten neue Öffnungszeiten an:
Alle Gruppen öffnen bereits um 7.00 Uhr. Die Gruppe 3 hat dienstags und mittwochs zusätzlich bis 16.00 Uhr geöffnet.
Ab 01.09.2017 bietet der Kindergarten neue Öffnungszeiten an:
Alle Gruppen öffnen bereits um 7.00 Uhr. Die Gruppe 3 hat dienstags und mittwochs zusätzlich bis 16.00 Uhr geöffnet.
Dorothee Bär, MdB (Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) hat Bürgermeister Anton Schwele am 24.05.2017 bei einem Festakt im Landratsamt Bamberg den Förderbescheid für den Breitbandausbau in Rammingen überreicht. Gemeinden mit unterversorgten Gebieten erhalten damit bis zu 50.000 Euro, um Ausbauprojekte für schnelles Internet zu planen und Antragsunterlagen für eine Bundesförderung dieser Projekte zu erstellen. Schwele freute sich über den Förderbescheid: „Für die Zukunftsfähigkeit der Gemeinde ist es notwendig, dass in die Glasfaserinfrastruktur investiert wird.“ Mit der Planung in Rammingen wurde die Corwese GmbH beauftragt.
Foto: BM für Verkehr und digitale Infrastruktur https://www.flickr.com/photos/bmvi_de/sets/72157684213053585
Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, hat für das Vorhaben
Ersatz des Bahnübergangs am Bahn-km 12,707 „Unterrammingen“ und Bahnübergang „Forstweg“ am Bahn-km 14,051 durch eine Eisenbahnüberführung am Bahn-km 12,490 der Strecke 5360 Buchloe – Memmingen in der Gemeinde Rammingen
das Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG eingeleitet und die Regierung von Schwaben mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beauftragt.
Die Planunterlagen können in der Zeit von Montag, den 29.05.2017 bis einschließlich Mittwoch, den 28.06.2017 unter der Internetadresse
http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Planfeststellungsverfahren_aktuell.php
heruntergeladen werden oder bei der Gemeinde Rammingen bzw. der Verwaltungsgmeinschaft Türkheim zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Einwendungen sind bis 12.07.2017 möglich. Über die genauen Fristen und Modalitäten informiert Sie die amtliche Bekanntmachung, die Sie hier herunterladen können:
Am Mittwoch, 17. Mai 2017 um 20 Uhr wird im Gasthof Stern der denkmalpflegerische Erhebungsbogen, eine vertiefte städtebaulich-denkmalpflegerische Untersuchung von Altort- bzw. Ortskernbereichen, vorgestellt. Alle Bürgerinnen und Bürger sind zu dieser interessanten Präsentation mit Dias und Erklärungen eingeladen.
Auf den Artikel „Die Beschlüsse waren falsch und rechtswidrig“ in der MZ vom 06.04.2017 hat die Gemeinde eine Gegendarstellung an die MZ gerichtet. Ein Abdruck der gesamten Gegendarstellung erfolgte in der MZ nicht. Den Wortlaut der Gegendarstellung vom 07.04.2017 finden Sie hier: Gegendarstellung der Gemeinde zum Artikel in der MZ vom 06.04.2017
Mittlerweile liegt die abschließende Stellungnahme des Landratsamtes zur rechtlichen Beurteilung der Beschlüsse zum Ausbau der Hauptstraße vor. Das Landratsamt hat nun festgestellt, dass die Beschlüsse nicht beanstandet werden. Nähere Informationen finden Sie in der heutigen Pressemitteilung der Gemeinde: Pressemitteilung
632 Bürgerinnen und Bürger haben sich mit ihrer Unterschrift gegen eine Mobilfunkbasisstation innerhalb des bewohnten Gebiets von Rammingen ausgesprochen. Auf der Gemeinderatssitzung am 17.02.2017 sagte der Vertreter der Deutschen Telekom die Suche nach einem Alternativstandort außerhalb des bewohnten Gebiets zu. Den Auftrag zur Standortsuche durch einen unabhängigen Gutachter hat der Gemeinderat mehrheitlich zurückgestellt, da zuerst die neuen Vorschläge der Deutschen Telekom abgewartet werden sollen.
Die Deutsche Telekom sucht derzeit in Oberrammingen nach einem geeigneten Standort, um die Mobilfunkversorgung zu verbessern. Der Standort soll nach dem Wunsch der Deutschen Telekom innerhalb des von ihr ermittelten Suchkreises liegen. Den Suchkreis können Sie hier herunterladen: Suchkreis
Die Gemeinde Rammingen hat der Deutschen Telekom zwischenzeitlich mitgeteilt, dass sie sich an der Standortsuche beteiligen möchte. Eine Antwort, ob die Deutsche Telekom dem zustimmt, steht noch aus, wird aber noch vor der Gemeinderatssitzung am 17.02.2017 erwartet.
Sofern ein Standort außerhalb des Suchkreises, z.B. in unbewohntem Gebiet, in Erwägung gezogen wird, machen die Netzbetreiber ihre Zustimmung von der wirtschaftlichen und funktechnischen Eignung des Standorts abhängig. Zum Nachweis der technischen Eignung erwarten die Netzbetreiber auch die Erstellung eines entsprechenden Fachgutachtens. Die Gemeinde hat zur Vorbereitung auf die Gemeinderatssitzung einen Kostenvoranschlag für ein derartiges Gutachten eingeholt und in der Gemeinderatssitzung am 17.02.2017 wird der Gemeinderat entscheiden, ob ein Gutachter mit der Suche beauftragt wird und die Gemeinde das sog. dialogische Verfahren mit der Deutschen Telekom aufnehmen soll.