Bekanntmachung
Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet ,,Gewerbe Nord II“
Der Gemeinderat Rammingen hat in der Sitzung am 23. April 2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes ,,Gewerbe Nord II“ beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient der Anpassung des gewerblichen Bedarfs. Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Gewerbeflächen für Ramminger Firmen.
Betroffen ist das Grundstück Flurst.-Nr. 405 in der Gemarkung Unterrammingen.