Corona; Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung
Eine Alltagsmaske oder einen Schal vor Mund und Nase zu tragen, schützt die Mitmenschen, sich mit dem neuartigen Coronavirus anzustecken. Ab 27. April 2020 ist eine Mund- und Nasenbedeckung in Bayern verpflichtend
- für Personen ab dem siebten Lebensjahr,
- beim Einkaufen,
- bei der Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie
- für das Personal von geöffneten Geschäften.
Verordnung zur Änderung der Zweiten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung