Corona-Beschränkungen; Schulen
Die vom 20.04.2020 bis 03.05.2020 weiter geltenden Beschränkungen mit den ab 27.04.2020 geltenden Lockerungen (Buchhandel, Kfz-Handel, Fahrradhandel und Einzelhandel bis 800 qm) können Sie hier nachlesen:
2. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordung
Damit bleiben die gemeindlichen Einrichtungen auch weiterhin geschlossen.
Auch an der Grundschule findet kein Unterricht statt. Genauere Informationen zum Schulbetrieb finden Sie auf der Seite des Kultusministeriums.