Aussgangsbeschränkung ab 21.03.2020
Ab 21.03.2020 (0.00 Uhr) bis zum 03.04.2020 um 24.00 Uhr gilt in Bayern eine Ausgangsbeschränkung. Die Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 20.03.2020 können Sie hier herunterladen: