Anhörungsverfahren zur Planfeststellung Eisenbahnunterführung Unterrammingen
Das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München, hat für das Vorhaben
Ersatz des Bahnübergangs am Bahn-km 12,707 „Unterrammingen“ und Bahnübergang „Forstweg“ am Bahn-km 14,051 durch eine Eisenbahnüberführung am Bahn-km 12,490 der Strecke 5360 Buchloe – Memmingen in der Gemeinde Rammingen
das Planfeststellungsverfahren nach § 18 AEG eingeleitet und die Regierung von Schwaben mit der Durchführung des Anhörungsverfahrens zur Planfeststellung beauftragt.
Die Planunterlagen können in der Zeit von Montag, den 29.05.2017 bis einschließlich Mittwoch, den 28.06.2017 unter der Internetadresse
http://www.regierung.schwaben.bayern.de/Planfeststellungsverfahren_aktuell.php
heruntergeladen werden oder bei der Gemeinde Rammingen bzw. der Verwaltungsgmeinschaft Türkheim zu den üblichen Dienststunden eingesehen werden. Einwendungen sind bis 12.07.2017 möglich. Über die genauen Fristen und Modalitäten informiert Sie die amtliche Bekanntmachung, die Sie hier herunterladen können: