Verwendung von Bauschuttmaterial im Wald- und Feldwegebau
Das Landratsamt Unterallgäu hat den Gemeinden mitgeteilt, dass für die Befestigung von Wald- und Feldwegen mit Bauschuttmaterial vom Landratsamt Unterallgäu ab sofort keine abfallrechtlichen Ausnahmegenehmigungen mehr erteilt werden. Für die Wegebefestigung gebe es künftig folgende Möglichkeiten:
- Material stammt aus einem güteüberwachten und zertifizierten Betrieb (sog. RC-Material).
- Material stammt nicht aus einem solchen Betrieb:
– Nachweis der Unbedenklichkeit des Materials ist in Form einer chemischen Analyse auf die Parameter des „RC-Leitfadens“ durch ein zugelassenes Labor zu erbringen.
– Material muss aufbereitet (gebrochen, zerkleinert) werden.
In beiden Fällen sollte die Maßnahme beim Landratsamt Unterallgäu angezeigt werden (Anzeigeformular Wegebau). Hier können sonstige Voraussetzungen wie z.B. Lage innerhalb von Wasser- oder Naturschutzgebieten geprüft werden. Auch der Prüfbericht des Materials ist dem Sachgebiet Abfallrecht zu übersenden. Für die Anzeige soll stets das Formular verwendet werden.
Darüber hinaus gibt es auch ein neues Merkblatt Wegebau. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass das Ausbringen von Bauschutt ohne Nachweis der Unbedenklichkeit ggf. eine Ordnungswidrigkeit darstellt.